Eine Kombination verschiedener Massnahmen verhindert, dass es zu gesundheitlichen Problemen sowie körperlichen Hitzeschädigungen (z. B. Hitzschlag) kommt. Für besonders gefährdete Personen (z. B. Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen) muss abgeklärt werden, ob weitergehende Schutzmassnahmen notwendig sind.
Viele verschiedene Massnahmen können getroffen werden, um die Belastung durch Hitze zu reduzieren (z. B. organisatorische Massnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeit oder -organisation, Beschattung, Getränke, Abkühlung). Gesetzlich gibt es keine absolute Temperaturgrenze ab der Hitzefrei gilt. Ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden durch übermässiger Hitze, schwere Arbeitsbedingungen und unzureichende Massnahmen nicht mehr gewährleistet, muss die Arbeit vorübergehend einstellt werden.
Arbeitgebende müssen die notwendigen Massnahmen für ihren Betrieb frühzeitig planen und rechtzeitig umsetzen, um Arbeitnehmende vor den Einwirkungen übermässiger Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Zum Schutz vor direkter Sonne müssen Massnahmen von April bis September getroffen werden (Schutz vor natürlicher UV-Strahlung mit erhöhtem Risiko für hellen Hautkrebs).